Vision mit Weitblick

In Brandenburg an der Havel hat sich im April 2010 der Kulturverein Brandenburg gegründet, der sich überparteilich der Förderung von Kunst, Kultur und des demokratischen Disputs verpflichtet fühlt.

Die Idee klingt verlockend: Eine tolle Lesung oder ein Konzert an einem lauen Sommerabend im Schatten des Brandenburger Doms oder an irgendeinem anderen Veranstaltungsort der Stadt.

Seit diesen Tagen arbeiten wir an der Vision mit Weitblick zur Förderung der Kulturlandschaft in der Stadt Brandenburg und dem Umland.

Begleiten Sie uns ein Stück des Weges und vielleicht können wir Sie ja demnächst als Gast einer unserer Veranstaltungen oder sogar als Mitglied unseres Vereins begrüßen.

Loriot zu Ehren

... wurden zur Eröffnung der BUGA am 18. April 2015 neun Waldmöpse in die brandenburgische Freiheit entlassen. Die Idee einer würdigen Erinnerung an Vicco von Bülow wurde mit Hilfe vieler Menschen in die Realität umgesetzt.

waldmops ist frei


Impressionen und Gäste unserer Kulturveranstaltungen

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Einweihung des Loriot-Denkmals 2015

  • Loriot zu Ehren: Denkmal und Waldmöpse
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Neun wilde Waldmöpse finden in Brandenburg eine neue Heimat: Loriotdenkmal in Brandenburg an der Havel zur Buga-Eröffnung feierlich eingeweiht

Von Ina Schidlowski

Die Chancen stehen nicht schlecht, dass in 175 Tagen, wenn die Buga ihre Pforten schließt, nicht eine der zahllosen Wilma-Wels-Figuren als sympathischen Gesicht der Bundesgartenschau 2015 in Erinnerung und auf ungezählten Speicherkarten verewigt bleibt, sondern dass der Star der Schau einer von den neun wilden Waldmöpsen ist, die am Samstag Brandenburg an der Havel ausgewildert wurden. Kaum ein Fotoapparat klickte an diesem Wochenende nicht, wann immer eines dieser possierlichen Tier entdeckt wurde. Mal schnüffelt einer um die Blumenschau in der sanierten Johanniskirche herum, ein anderer hebt auch mal sein Beinchen und nur ein wissend suchender Blick des geübten Tierfreundes entdeckt den kleinen ringelschwänzigen Artgenossen am Johanniskirchplatz in der Brandenburger Altstadt und im angrenzenden Humboldthain sofort. Neun bronzene gehörnte Waldmöpse sind zur Einweihung des Denkmals ausgewildert worden. Sechs weitere werden demnächst folgen.

freilebende waldmoepse in brandenburg

Die Idee, dem großen Sohn der Stadt, Vicco von Bülow, alias Loriot, ein Denkmal zu setzen, ist nun Wirklichkeit geworden. Es sollte nicht einfach eine Büste mit Sockel sein, sondern ihm, dem großen Humoristen, feinen Beobachter und Menschenfreund gerecht werden, hatte sich der Kulturverein der Stadt Brandenburg auf die Fahnen geschrieben.

Clara Walter, eine 24-jährige Architekturstudentin hatte die passende Idee und setzte sich damit gegen die fast 100 Mitbewerber in einem bundesweiten Ideenwettbewerb durch. Den hatte im November 2013 der Kulturverein Brandenburg mit seinem Vorsitzenden Frank-Walter Steinmeier ausgelobt.

Auf Einladung des Vereins kamen in den vergangenen Jahren namhafte Künstler und Schriftsteller, wie Armin Mueller-Stahl, Martina Gedeck, Günter Grass oder Sten Nadolny nach Brandenburg. Alle verzichteten auf ihre Gage und machten so die Finanzierung des Denkmals möglich.

„Möge dies ein Platz der Erinnerung werden, aber auch der Heiterkeit und guten Laune“, sagt Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPDD) an diesem sonnigen 18. April, dem Eröffnungstag der Bundesgartenschau. Ein „wunderbares zoologisches Großereignis“ nennt er diesen Moment der Einweihung und ist sich nicht sicher, ob man wirklich Denkmal oder vielleicht nur Erinnerung sagen sollte und er dankt für die Geldspenden und die Hilfe bei der Realisierung des Projekts.

Doch bevor die junge Künstlerin Clara Walter das blaue Tuch des verwaisten Denkmalsockel lüftet, erzählt der Sinologe und Schriftsteller Tilman Spengler äußerst humorvoll von gemütlichen Treffen mit seinem Nachbarn und Freund Loriot am Starnberger See bei Pinkel und Grünkohl. Dem Rätsel um die Herkunft des Namens „Mops“ sei man dabei zwar nicht auf die Spur gekommen.

Dafür berichtet Spengler von einem Kunstprojekt zu Ehren Richard Wagners, für das etwa 800 Neufundländern die Stadt Bayreuth bevölkerten. „Das passt zu Wagners Größenwahn“, habe ein schmunzelnder Loriot die damalige Aktion kommentiert, und dass es ein paar Möpse auf einem Hügel wohl auch getan hätten.

Nun sind sie da, die Möpse, nicht in Bayreuth sondern in Brandenburg und zu Ehren Vicco von Bülows.

„Er war der Beobachter der Gesellschaft“, sagt Clara Walter und dass sie deshalb nicht wolle, dass man ihn beobachte, zu ihm als Person in Form einer Büste hinaufschaut. Sie enthüllt deshalb nur einen Sockel. Zu sehen sind zwei Fußabdrücke. Soll heißen: Der Künstler ist nicht da, aber seine Idee lebt. Sie lebt in Form der scheuen Waldmöpse, in Form dieses Sockels und des Waldmopsinformationszentrums. Letzteres ist eine hölzerne Plattform mit Info-Tafel. Zu lesen ist die Kurzfassung des Loriot-Sketches. Zugleich lässt sich von hier Ausschau nach den wilden Schöpfungen des Künstlers halten. Hätte Loriot das Brandenburger Denkmal gefallen?

Spengler ist sich sicher. „Er war ein Preuße, wie ihn der liebe Gott erschaffen hat“. Auch die „optimale Mopsverteilungskoeffizienz“ fände sicher sein Wohlwollen, sagt er augenzwinkernd.

 


Die Presse über die Einweihung des Loriotdenkmals

Wo sich wilde Waldmöpse genüsslich räkeln dürfen

Aus "DIE WELT" von Eckhard Fuhr am 19. April 2015

In memoriam Vicco von Bülow alias Loriot: Brandenburg an der Havel feierte die Eröffnung des ersten und einzigen Waldmopszentrums der Welt. Frank-Walter Steinmeier sah ein "zoologisches Großereignis".

Vom gewöhnlichen Mops unterscheidet sich der Waldmops durch sein kleines Geweih, das dem eines Elches ähnelt. Seit der bekannte Zoologe Vicco von Bülow alias Loriot (1923-2011) vor Jahren seine sensationelle Entdeckung publik machte, dass Restbestände dieses seltenen Tieres in dichten Wäldern Nordskandinaviens überlebt hätten, kommt die kynologische Welt nicht zur Ruhe.

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Günter Grass in Mötzow 

Der Verein 

Vision mit Weitblick: die Kulturlandschaft in der Stadt Brandenburg und dem Umland fördern

In Brandenburg an der Havel hat sich im April 2010 der Kulturverein Brandenburg gegründet, der sich überparteilich der Förderung von Kunst, Kultur und des demokratischen Disputs verpflichtet fühlt.

Die Idee klingt verlockend: Eine tolle Lesung oder ein Konzert an einem lauen Sommerabend im Schatten des Brandenburger Doms oder an irgendeinem anderen Veranstaltungsort der Stadt.

Mit dieser Überzeugung im Hinterkopf entstand die Idee in Brandenburg einen Kulturverein zu gründen, der eigene Kulturveranstaltungen und Vorträge organisiert und offen für jedermann sein will, ohne in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten zu treten. So traf sich Anfang 2010 eine Truppe kulturbegeisterter Brandenburger zur Vereinsgründung. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten beispielsweise der Potsdamer IHK-Hauptgeschäftsführer René Kohl, Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, der städtische Marketing-Chef Thomas Krüger, der Chefarzt Michael Oeff, Domkurator Martin Martiny und der damalige Chef des Domfördervereins Friedrich Perker.

Danach das gute Gespräch bei einem Schoppen Wein und einer Brezel. Wenn man nur miteinander redet, lassen sich gerade in einer vergleichsweise kleinen Stadt wie Brandenburg Probleme schneller lösen, als wenn man sie gleich auf die politische Bühne hebt, ist der Vereinsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier überzeugt, der in Brandenburg seinen Wahlkreis als Bundestagsabgeordneter hat.

Zu den Vorsitzenden des Vereins wurden für vier Jahre Frank-Walter Steinmeier und Friedrich Perker gewählt. Etwa vier Veranstaltungen pro Jahr will der Verein organisieren. Einige ihm gut bekannte Künstler hatte Frank-Walter Steinmeier schon vor der Vereinsgründung versucht, für einen Auftritt in der Havelstadt zu interessieren. Er stieß auf breites Interesse. Der Schauspieler Armin Müller-Stahl und der Literaturnobelpreisträger Günter Grass waren inzwischen schon Gäste des Kulturvereins, ebenso Martina Gedeck und Werner Sonne, um nur einige zu nennen.


Der Vorstand des Vereins

Steffen Scheller, Vorsitzender

Brigitte Sorg, Schatzmeisterin

Frank-Walter Steinmeier, Ehrenvorsitzender

Friedrich Christian Perker, stellv. Vorsitzender

Benno Rougk, Schriftführer


Mitglied werden

Die Förderung von Kunst und Kultur ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie eine Sache der Länder und Gemeinden. (Siehe Kunst- und Kulturförderung der Bundesregierung)

Die Förderung von Kunst und Kultur ist uns eine wichtige Herzensangelegenheit. Sie war und ist jedoch immer auch eine Frage des Geldes.

Wir würden uns freuen, wenn Sie den Verein und damit die kulturelle Entwicklung in der Stadt Brandenburg an der Havel als Mitglied des Vereins in Zukunft unterstützen.


§1
Allgemeines

Der Verein führt die Bezeichnung „Kulturverein Brandenburg an der Havel e.V.“ und hat seinen Sitz in Brandenburg an der Havel. Er ist beim Amtsgericht Potsdam in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2
Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur in Brandenburg an der Havel und Umgebung. Der Verein ist überparteilich.

2. Der Satzungszweck wird u.a. verwirklicht durch:

  1. eigene Kulturveranstaltungen wie Lesungen, Konzerte, Ausstellungen, Theater, Foren und Symposien
  2. Vortragsveranstaltungen politischer, kultureller, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Art
  3. die ideelle und/oder materielle Förderung bestehender Kulturangebote
  4. die Anregung und Pflege von Kulturkontakten und den künstlerischen Austausch in der Stadt Brandenburg und Umgebung
  5. die Zusammenarbeit mit anderen kulturelle Arbeit leistenden Vereinen, Organisationen, Institutionen und Personen

§3
Gemeinnützigkeit

Die Arbeit des Vereins dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4
Mitgliedschaft

1. Der Verein hat persönliche Mitglieder (natürliche Personen) und korporative Mitglieder (juristische Personen).

2. Die Mitgliedschaft erfolgt auf schriftlichen Antrag nach Entscheidung des Vorstands.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er muss schriftlich spätestens 3 Monate vor Jahresende erklärt werden. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grunde möglich. Ausschlussgrund: Vereinsschädigendes Verhalten oder, wenn das Mitglied mit der Beitragszahlung mehr als 3 Monate im Rückstand ist. Der Ausschluss muss vom Vorstand beschlossen werden. Der Betroffene ist vorher zu hören. Dem durch den Vorstand Ausgeschlossenen steht die schriftliche Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu, die dann endgültig entscheidet. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat, beginnend ab dem Tag der Zustellung des Vorstandsbeschlusses.

4. Die Mitglieder zahlen Beiträge in der von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Höhe. Diese sind zum 1. Januar eines jeden Jahres an den Verein fällig. Beim Eintritt im laufenden Jahr ist der Jahresbeitrag für das volle Kalenderjahr fällig.

§5
Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§6
Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr einberufen (ordentliche Mitgliederversammlung). Die Mitgliederversammlung ist außerdem binnen 4 Wochen einzuberufen, wenn dies vom Vorstand oder von einem Viertel der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beantragt wird (außerordentliche Mitgliederversammlung).

2. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden/von der 1. Vorsitzenden unter Bekanntgabe von Tagungsort, Tageszeit und Tagesordnung spätestens 3 Wochen vor dem Tagungstermin schriftlich einberufen. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind spätestens 1 Woche vor dem Tagungstermin beim Vorstand schriftlich einzureichen.

3. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

4. Wahlen sind geheim, wenn dies beantragt wird. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern ein, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los, wer in die Stichwahl kommt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.

5. Über die Mitgliederversammlung wird vom Schriftführer ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von dem/der Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter/in und dem/der Schriftführer/in unterschrieben wird.

§7
Aufgaben der Mitgliederversammlung

  1. Wahl des Vorstandes
  2. Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
  3. Festsetzung und Änderung der Mitgliedsbeiträge
  4. Wahl der Kassenprüfer/innen
  5. Entlastung des Vorstandes

§8
Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister/ der Schatzmeisterin und dem Schriftführer/der Schriftführerin. Neben dem Vorstand werden bis zu 3 Beisitzern/Beisitzerinnen gewählt.

2. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

3. Der Vorstand wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.

§9
Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und verwaltet die Mittel des Vereins unter Beachtung der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse. Seine Aufgabe besteht insbesondere in der aktiven und engagierten Arbeit zur Verfolgung der Zwecke des Vereins.

Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin:

  1. die Leitung des Vereins und seine Vertretung nach außen
  2. der Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  3. die Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte
  4. Bericht über das Geschäftsjahr
  5. Kassenbericht
  6. die Behandlung organisatorischer Maßnahmen

Der Verein wird gerichtlich von/m der/dem Schatzmeister/in und einem Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten.

§10
Satzungsänderung

Diese Satzung oder Teile der Satzung können von der Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.

§11
Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den „Förderverein Dom zu Brandenburg e.V.“, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Brandenburg an der Havel, 21. Januar 2011

Kontakt

  • Kulturverein Brandenburg an der Havel e. V.
  • c/o Friedrich Christian Perker
  • Neustädtische Heidestraße 10
  • 14776 Brandenburg an der Havel
  • Telefon: 03381 223356
  • Telefax: 03381 223357
  • Mobil: 0172 3018573
  • E-Mail: perker-srs[aet]t-online.de